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Deutschland

Opferentschädigungsgesetz
(Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 07.01.1985 (BGBl. I S. 1)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.06.2023 (BGBl. I S. 146) m.W.v. 10.06.2023 (rückwirkend)

Außer Kraft getreten am 01.01.2024 aufgrund Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652)

Außer Kraft

§ 1Anspruch auf Versorgung

§ 2Versagungsgründe

§ 3Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 3aLeistungen bei Gewalttaten im Ausland

§ 4Kostenträger

§ 5Übergang gesetzlicher Schadensersatzansprüche

§ 6Zuständigkeit und Verfahren

§ 6aZuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

§ 7Rechtsweg

§ 8

§ 9

§ 10Übergangsvorschriften

§ 10aHärteregelung

§ 10b(weggefallen)

§ 10cÜbergangsregelung

§ 10dÜbergangsvorschrift

§ 11(Inkrafttreten)

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